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Zuzahlungen
Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, BKK, HKK, DAK etc.) angehören, müssen Sie ähnlich wie bei den Medikamenten einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen. Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10 € sowie 10% der Therapiekosten.
Sind Sie z.B. bei der AOK Bremen/Bremerhaven versichert, errechnet sich die Zuzahlung für ein Rezept über 6 x Krankengymnastik wie folgt:
Rezeptgebühr |
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10% von 6 x 13,25 |
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Gesamt |
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Dieser Betrag bleibt (leider) nicht bei uns, sondern geht an die Krankenkasse. Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Es gibt Möglichkeiten, z.B. bei geringem Einkommen, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer Kasse
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