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Heilmittelkatalog (HMK)
Es ist gesetzlich festgelegt, dass Physiotherapeuten ausschließlich auf ärztliche Weisung tätig werden dürfen. Für eine Behandlung, gleichgültig ob Kasse oder Privat benötigen wir also eine ärztliche Verordnung. Ausnahmen sind Erste Hilfe, Sporttherapie, vorbeugende Maßnahmen sowie Fortsetzung einer bereits begonnenen Behandlung.
Seit 2001 gibt es einen Katalog, in dem festgehalten ist, bei welcher Erkrankung welche Form der Behandlung angezeigt sein könnte. Ebenfalls in den HMK aufgenommen sind Empfehlungen zur Häufigkeit und Anzahl der Behandlungen.
Letzten Endes entscheidet Ihr Arzt über Art und Umfang einer physiotherapeutischen Leistung. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach einer im HMK für den Regelfall vorgesehenen Anzahl Behandlungen Ihre Beschwerden noch nicht ausreichend abgebaut werden konnten.
Es besteht dann die Möglichkeit der Weiterbehandlung außerhalb des Regelfalls, denn nicht jedes Problem passt in ein vorgegebenes Schema.
Für den Fall, dass Sie etwas nachschlagen möchten, liegt der Heilmittelkatalog bei uns aus
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